Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Menschen ab Pflegegrad 1 zumindest die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung (Stand: 2020).

Diesen Betrag Ihrer Pflegekasse können Sie einsetzen, um regelmäßig oder bei Bedarf eine Unterstützung bei der haushaltsübliche Reinigung, Hilfestellungen oder Erledigungen zu erhalten. Diese werden mit dem Kunden gemeinsam durchgeführt, sofern dies dem Kunden möglich und zumutbar ist.

Im Rahmen des Sozialgesetzbuches sind wir ein zugelassener Dienstleister, helfen Ihnen gerne bei den Formalitäten und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Unsere Unterstütungsleistungen im Einzelnen

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit der Pflegebox

Die Pflegebox macht Ihren Pflegealltag einfacher!

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Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie bei häuslicher Pflege einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40€ monatlich.

Ihre Vorteile:
* Gratis Versand
* Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
* Inhalt jederzeit bequem anpassbar
* TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit

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