Kassenleistung
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Menschen ab Pflegegrad 1 zumindest die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung (Stand: 2020).
Diesen Betrag Ihrer Pflegekasse können Sie einsetzen, um regelmäßig oder bei Bedarf eine Unterhaltsreinigung von uns durchführen zu lassen.
Im Rahmen des Sozialgesetzbuches sind wir ein zugelassener Dienstleister, helfen Ihnen gerne bei den Formalitäten und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.