Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Menschen ab Pflegegrad 1 zumindest die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung (Stand: 2020).
Diesen Betrag Ihrer Pflegekasse können Sie einsetzen, um regelmäßig oder bei Bedarf eine Unterstützung bei der haushaltsübliche Reinigung, Hilfestellungen oder Erledigungen zu erhalten. Diese werden mit dem Kunden gemeinsam durchgeführt, sofern dies dem Kunden möglich und zumutbar ist.
Im Rahmen des Sozialgesetzbuches sind wir ein zugelassener Dienstleister, helfen Ihnen gerne bei den Formalitäten und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
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Kassenleistung
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen Menschen ab Pflegegrad 1 zumindest die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung (Stand: 2020).
Diesen Betrag Ihrer Pflegekasse können Sie einsetzen, um regelmäßig oder bei Bedarf eine Unterstützung bei der haushaltsübliche Reinigung, Hilfestellungen oder Erledigungen zu erhalten. Diese werden mit dem Kunden gemeinsam durchgeführt, sofern dies dem Kunden möglich und zumutbar ist.
Im Rahmen des Sozialgesetzbuches sind wir ein zugelassener Dienstleister, helfen Ihnen gerne bei den Formalitäten und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Unsere Unterstütungsleistungen im Einzelnen
Für hauptsächliche Ältere – aber auch gesundheitlich kurzzeitig eingeschränkten Menschen wird Hilfestellung bei den alltäglichen Arbeiten angeboten, die jedoch keine Leistungen der klassischen Pflege umfasst.
Unser Schwerpunkt sind die haushaltsnahen Dienstleistungen, d.h. die klassische Unterhaltsreinigung der Wohn- oder Nebenräume (z.B. Treppenhausreinigung). Auch Endreinigungen nach Umzug oder Renovierungen kann beauftragt werden.
Darüber hinaus werden so genannte „niedrigschwellige Betreuungsleistungen“ und einzelne zusätzliche Betreuungsleistungen angeboten.
Die haushaltsnahe Dienstleistung oder Betreuung sieht folgende Tätigkeiten vor:
- Reinigen der Innenräume, d.h. Böden, Freiflächen, Küche und Bäder, Keller und sonstige bewohnte Räumlichkeiten
- Auswaschen von Schränken, die ohne Leiter erreichbar sind
- Treppenhausreinigung in regelmäßigem Turnus aus der Verpflichtung als Mieter
Niedrigschwellige Betreuungsleistungen, z.B.
- Hilfe im Haushalt, z.B. Wäsche
- Hilfe bei der Organisation des Alltags
- Einkäufe und Besorgungen
- Begleitung zum Arzt, Apotheke o.a.
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Hilfe beim Essen oder Trinken
Wer Anspruch auf die Verhinderungspflege nach § 39 Abs. 1 SGB XI hat, kann die erforderlichen Aufgaben zur Erhaltung des Haushaltes und Betreuungsleistungen für den zu betreuenden Angehören bei uns in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege kann auch außerhalb der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen erbracht werden kann. Im Rahmen dieses erweiterten Häuslichkeitsbegriffs kann damit die Verhinderungspflege unter anderem in einem Internat, einem Kindergarten, einer Schule, einem Wohnheim für behinderte Menschen, einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erfolgen.
Nach § 38 SGB XI haben pflegebedürftige Versicherte die Möglichkeit, neben der ambulanten Pflege durch Angehörige, einen Pflegedienst zu beauftragen. Die Kombinationsleistung soll dabei helfen, die Pflege auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abzustimmen, um ihn bestmöglich zu versorgen.
Die Verantwortung für die Nutzung der unterschiedlich verteilten Budgets verbleibt jedoch bei der versicherten Person oder deren Vertreter.
Die Versicherte erhält eine Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Eine Haushaltshilfe kann auch während und nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation von der Krankenkasse gestellt werden. Mit einer entsprechenden Genehmigung der KK des Versicherten bieten wir die haushaltsnahen Dienstleistungen an und rechnen mit der Krankenkasse ab.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit der Pflegebox
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Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie bei häuslicher Pflege einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40€ monatlich.
Ihre Vorteile:
* Gratis Versand
* Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
* Inhalt jederzeit bequem anpassbar
* TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit